Insbesondere in größeren Projekten ist es an der Tagesordnung, dass Mitglieder des Projektpersonals mit Dritten Verhandlungen führen, ohne über die dazu notwendigen Vollmachten zu verfügen, um die Ergebnisse verantworten zu können.
Die Teilnehmenden setzen sich auf der Grundlage von
Fallbeispielen mit den Fragen auseinander, wie die
Verhandlungsergebnisse verbindlich werden, welche Maßnahmen
gegebenenfalls erforderlich sind, um die Vereinbarungen formell
zu bestätigen. Sie erfahren auch, wie sie in Verhandlungen
Gestaltungsspielräume schaffen und nutzen. Ferner werden sie die
Grenzen kennen lernen, die nicht überschritten werden dürfen,
wenn unerwünschte persönliche oder andere Risiken vermieden
werden sollen.
Beispielhaft können Anliegen der Teilnehmenden bearbeitet
werden.
Typische Situationen der Verhandlung ohne Verhandlungsmacht:
Geschäftsführung ohne Auftrag
Abstimmungen
Rücksprachen
Klärungen, Faktensammlungen und -bewertungen
Terminsetzungen
Regelkommunikation durch Stellvertreter, Delegationen
Urlaubs- und Abwesenheitsvertretungen
Vertretungen von Projektleiter, Experten, Dritten
Das Dilemma: Kompetenzvermutung versus tatsächliche
Bevollmächtigung
Verhandlungsführung ohne Vertretungsmacht (Selbstdarstellung,
Argumentation, Aussagen, Eingehen von Verpflichtungen)
Formelle Implementierung der ohne (ausreichende) Vollmacht
getroffenen Vereinbarungen
Haftung
Arbeitsrechtliche Würdigung
Risiken der eingespielten Routinen, Gewohnheiten, Vorgehens- und
Verhaltensmuster
Konsequenzen für die Regelungen für Stellvertretungen
Beispielhaft können Anliegen der Teilnehmenden bearbeitet
werden.
Referenz und weitere Orientierungen:
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung?