Die betriebliche Personalarbeit ist heutzutage meistens hoch formalisiert und ritualisiert; es gilt allerlei gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen zu entsprechen. Für die Besonderheiten der Personalarbeit für Projekte und für das Projektmanagement sind viele Personalbereiche der Unternehmen nicht vorbereitet oder wenn doch, können sich im Einzelfall Situationen ergeben, in welchen eine Personalberatung zweckdienlich erscheint.
In Projekten und im Projektmanagement können Personen auch Verhaltensweisen zeigen, die sie -unter "normalen" Umständen, nicht ohne weiteres zeigen könnten oder würden. Dies können Verhaltensweisen sein, die Gefallen finden: Personen zeigen sich in einer bisher nicht vermuteten Kompetenz. Es können aber auch Verhaltensweisen sein, die mit den sonstigen Erwartungen, wie sich Personal zu verhalten hat, nicht übereinstimmen. In solchen Fällen ist eine Personalberatung meist sehr effizient und effektiv.
Die Personalberatung kann einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte zum Gegenstand haben: Personalbeschaffung, Personalauswahl, Leistung und Vergütung, arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung, Führung, Bevollmächtigung, Beförderungen, Versetzung, Entlassung, Erfolgsbeteiligung, Haftung, Rückgriffsforderungen, Absicherungen, Kompetenzentwicklung, Eignungsdiagnostik, Qualifizierung, Weiterverwendung, Ausleihung und anderes. Auch Aufgaben, die eher den Organisationsaufgaben ähneln, können Gegenstand der Personalberatung werden, wie z. B. Stellenbeschreibungen, Zugriffsrechte, Datenschutz, Ausstattung mit Privilegien, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation und anderes mehr. Bei der Personalberatung kann es sich um Einzelpersonen, Beratung bezüglich Personengruppen und um generelle Regelungen handeln.
Ein weiterer Schwerpunkt der Personalberatung kann es sein, die projektspezifischen Vereinbarungen mit den Regelungen des restlichen Unternehmens verträglich zu machen.
Die Teilnehmenden ermitteln die Anforderungen des Projekts und des Projektmanagements an die Personalberatung. Ferner ermitteln sie die erforderlichen Vorgehensweisen, um die Veränderungen mit oder gegen die Betroffenen und Beteiligten zu verwirklichen.
Praxisfälle der Teilnehmer können konkret bearbeitet werden.
(auszugsweise):
Ermittlung der Angemessenheit der
Personalausstattung (Kapazitäten)
Kompetenzen des Personals (fachliche Eignung, Erfahrung)
Persönlichen Eignung
Ermittlung der Angemessenheit der
Beauftragung
Organisatorischen Zuordnung
Arbeitsbedingungen
Arbeitsmittel
Ermittlung der Angemessenheit der
formellen Regelungen (Leistung und Vergütung)
Arbeitsvertrag
Führung und Kontrolle
Personalvertretung
Ermittlung der Angemessenheit der
Ergebnisbeteiligung
Transparenz der Leistungen
Personalentwicklung
Unterstützung, Praxisbegleitung
Ermittlung der erforderlichen Veränderungen
Anpassungen
Einstellungen, Trennungen, Versetzungen
Neubeauftragungen, Neuregelungen
mit den Betroffenen selbst
mit den Vorgesetzten
mit der Personalvertretung
Ermittlung der Veränderungen der bestehenden Verträge und
Konsequenzen der Veränderungen
Ermittlung des Entscheidungsbedarfs und des Prozedere der
Entscheidungen
Ermittlung der Vorgehensweise zu Änderung der bestehenden
Verträge und Vereinbarungen mit den Betroffenen und Beteiligten
Ermittlung der neuen Regeln und Spielregeln und der Art und
Weise, wie sie verbindlich akzeptiert werden
Konsequenzen für die Projektorganisation
Konsequenzen für die Projektleitung
Konsequenzen für die Projektsteuerung
Referenz und weitere Orientierungen:
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung?